1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Divinely HQ GmbH, Johann-Simon-Str. 28D, 50226 Frechen („Divinely“), gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Divinely mit dem Kunden.
1.2 Divinely richtet das Angebot seiner Dienstleistungen nur an volljährige, geschäftsfähige Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und daher gelten sie auch nur gegenüber entsprechenden Unternehmern („Kunde“).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Divinely ihrer Geltung vorher schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt klarstellend auch dann, wenn Divinely in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt.
1.4 Divinely kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Divinely gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Divinely weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten angemessenen Frist widersprechen sollte.
2.1 Leistungsgegenstand sind stets Dienstleistungen, soweit nicht explizit Werkleistungen bzw. ein konkreter Erfolg vereinbart sind. Im Schwerpunkt bestehen die Dienstleistungen von Divinely in der Beratung und Unterstützung des Kunden im Zusammenhang mit Social Media Marketing, d.h. unter anderem Strategieberatung, Begleitung von Kampagnen sowie Konzeptionierung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen.
2.2 Die von Divinely geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich abschließend aus dem vereinbarten Leistungsschein, ggf. in Verbindung mit einem Angebot und diesen AGB (zusammen „Unterlagen"). Divinely schuldet lediglich die in diesen Unterlagen konkret bezeichneten und vereinbarten Dienstleistungen. Es gilt grundsätzlich folgende Hierarchie: (1) Leistungsschein, (2) Angebot und (3) AGB.
2.3 Divinely ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, Divinely die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Vorlagen so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass Divinely die geschuldeten Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde verpflichtet sich, mit Divinely zusammenzuarbeiten und alle Anfragen zeitnah zu beantworten, um Divinely dadurch die Leistungserbringung zu ermöglichen.
3.2 Sofern zur Leistungspflicht von Divinely die Erstellung von Werbemitteln zählt, ist der Kunde zur rechtzeitigen Auswahl und Übermittlung des Inhalts der Werbemittel („Content“) verpflichtet. Der Kunde steht dafür ein, dass er an dem Content die für dessen Nutzung notwendigen Rechte hat. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Divinely bleibt der Vergütungsanspruch von Divinely unberührt.
3.3 Der Kunde versteht, ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Dienstleistungen von Divinely unmittelbar mit den Diensten Dritter, insbesondere Social Media Plattformen wie z.B. Facebook, Instagram oder LinkedIn verknüpft sind und hiervon abhängen. Weil diese Dritten daher einen entscheidenden Anteil am Gelingen der Zusammenarbeit zwischen Divinely und dem Kunden haben, ist Divinely nur soweit verantwortlich wie Einflussmöglichkeiten auf die Dritten gegeben sind.
3.4 Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und LinkedIn jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Divinely nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Divinely bleibt in diesen Fällen unberührt.
3.5 Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht in der Vergütung von Divinely enthalten und separat vom Kunden zu tragen.
3.6 Für den Fall, dass der Kunde Divinely anweist, etwaige Projekte, Kampagnen oder Dienste zwischenzeitlich zu pausieren oder ist ein Pausieren ohne Verschulden von Divinely insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Divinely nicht.
3.7 Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine vorherige Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden wird empfohlen.
3.8 Der Kunde wird Divinely vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und im notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räumlichkeiten und Zugriff auf die für die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen.
3.9 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Mitarbeiter zu benennen, der als Ansprechpartner von Divinely bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen abzugeben. Ebenfalls sollte der Kunde – soweit vorhanden – einen Webprogrammierer als Kontaktperson bestimmen, um die technische Umsetzung zu unterstützen.
3.10 Der Kunde ersetzt Divinely alle Schäden, die aus einer Verletzung der Regelungen dieser AGB entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Divinely informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
Etwaige von Divinily angegebene Fristen und Termine z.B. im Angebot oder in der Email-Kommunikation sind stets unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien als verbindlich vereinbart.
5.1 Die Preise, die von Divinely angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.2 Die vom Kunden zu leistende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder dem geschlossenen Vertrag mit Divinely. Für die Dienstleistung erfolgt die Vergütung als Pauschalpreis oder nach Aufwand.
5.3 Divinely ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Divinely ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.
5.4 Eine vom Kunden an Divinely geschuldete Pauschalvergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus zu Monatsbeginn fällig.
5.5 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Divinely ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Divinely erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
5.6 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag innerhalb von drei (3) Werktagen nach Rückbuchung an Divinely zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.8 Reisezeit gilt als Arbeitszeit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Divinely ist berechtigt, vom Kunden vorab einen angemessenen Vorschuss für anfallende Reisekosten zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, z.B. weil Reisekosten-Pauschalen vereinbart sind, werden dem Kunden tatsächlich angefallene Reisekosten berechnet. Es gilt für:
5.9 Sämtliche mit dem Kunden vereinbarten und/oder im Angebot oder einem sonstigen Vertrag enthaltenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart räumt Divinely dem Kunden mit vollständiger Zahlung für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die von Divinely für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnisse im Rahmen und für Zwecke des Vertrages bzw. Angebots zu nutzen. Die Weiterübertragung von Rechten an Dritte ist grundsätzlich nicht erlaubt und bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Divinely.
7.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen Divinely und dem Kunden vereinbarte Mindestlaufzeit (z.B. im Angebot). Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Angebot vereinbarte Verlängerungslaufzeit oder – falls keine solche vereinbart wurde – um jeweils weitere 12 Monate, soweit der Vertrag nicht vor dem jeweiligen Ende, d.h. erstmal zum Ende der Mindestlaufzeit, nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
7.2 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Für Divinely liegt ein solcher wichtiger Grund insbesondere dann vor wenn
7.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.1 Divinely haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Divinely übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Divinely der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von Divinely wird ausgeschlossen.
8.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Divinely.
9.1 Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag, die Unterlagen, etwaige Anlagen und alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandenen und ausgetauschten bzw. entstehenden und zukünftig auszutauschenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich zu verstehen sind, vertraulich zu behandeln und die vertrauliche Behandlung durch Arbeitnehmer sicher zu stellen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, werbe-relevante, kaufmännische und technische Informationen, verwendeten Methoden, Verfahren Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen und Preise.
9.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen Partei zu vertreten ist; (ii) der betroffenen Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Partei zugänglich gemacht wurden; oder (iii) durch einen Dritten zur Kenntnis der betroffenen Partei gelangt sind, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt, die diesem gegenüber der anderen Partei obliegt.
Die Parteien beachten die auf sie jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sollte Divinely im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine gesonderte Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung ab.
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrags und für ein (1) Jahr danach - ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Divinely – keine Mitarbeiter von Divinely aktiv abzuwerben. Der Kunde wird solchen Personen auch keine Anstellungs- oder Beraterverträge aktiv anbieten. Der Kunde steht dafür ein, dass auch die mit ihm verbundenen Unternehmen die vorstehende Beschränkung einhalten. Der Kunden ist hierdurch nicht gehindert, Mitarbeiter von Divinely einzustellen, die sich aufgrund eigener Initiative bei ihm beworben haben, ohne dass der Kunde andere Maßnahmen als die Veröffentlichung allgemeiner Stellenangebote vorgenommen hat.
11.2 Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus der vorstehenden Ziffer hat der Kunde für jeden Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 40.000 an Divinely zu zahlen, mindestens jedoch einen Betrag, der 6 Monate des Brutto-Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters entspricht.
12.1. "Force Majeure" bedeutet das Eintreten eines Hindernisses, durch es einer Partei nicht möglich ist, eine Pflicht aus dem zugrundliegenden Vertragsverhältnis zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass (i) dieses außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (ii) es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (iii) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
Folgende, nicht abschließend aufgezählte Ereignisse werden widerleglich als Force Majeure Ereignisse vermutet: (A) Krieg, Bürgerkrieg, öffentlicher Aufruhr, Rebellion, Revolution, militärische Mobilisierung, Terrorakte, (B) Embargo, Sanktionen, Währungs- und Handelsbeschränkungen, (C) Amtshandlungen, Enteignung, Requisition, Verstaatlichung, Gerichtsentscheidungen, Gesetze oder Regierungsanordnungen, (D) Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen oder ein extreme Naturereignisse, Feuer, Zerstörung, (E) längerer Ausfall von Transportmitteln oder Telekommunikation oder Informationssystemen oder Energie, (F) Arbeitsunruhen, Boykott oder Streik.
Für Divinely ist ein Force Majeure Ereignisse außerdem insbesondere, wenn die, für die Dienstleistungen von Divinely notwendigen Dritten, z.B. Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn, solchen Veränderungen unterliegen, auf die Divinely keinen Einfluss hat, die sich jedoch auf die Dienstleistungen oder das Geschäftsmodell von Divinely auswirken, z.B. das Einstellen von Geschäfts- bzw. Plattformteilen, das Einstellen oder Verändern von Praktiken, Tools oder Techniken; Entscheidungen nationaler oder internationaler Gerichte, Gremien oder Behörden (z.B. im Hinblick auf Kartellrechtsfragen oder das Verbot bestimmter Analysen oder Tools).
12.2 Eine Partei, die sich erfolgreich auf ein Force Majeure Ereignis beruft, ist ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr das Force Majeure Ereignis die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten und ggf. Pflichten zur Leistung von Schadenersatz befreit; sofern es der anderen Partei nach Kenntnis unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, wird die Befreiung ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Mitteilung die andere Partei erreicht.
12.3 Ist die Auswirkung des geltend gemachten Force Majeure Ereignisses vorübergehend, so gelten die in Ziffer 12.2 dargelegten Folgen nur so lange, wie das Force Majeure Ereignis die Vertragserfüllung verhindert. Hat die Dauer des Force Majeure Ereignisses zur Folge, dass den Parteien dasjenige, das sie nach dem Vertrag berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, wird dies bei einer Dauer des Force Majeure Ereignisses von mehr als 90 Tagen angenommen.
12.4 Sofern Divinely ihre Verpflichtungen bereits (teilweise) erfüllt hat, diese jedoch noch nicht vom Kunden vergütet worden sind, ist Divinely im Falle eines Force Majeure Ereignisses stets berechtigt, den erfüllten Teil in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen. Zur Klarstellung: Ein Force Majeure Ereignis kann nicht für die Nicht-Bezahlung fälliger Zahlungsverpflichtungen des Kunden herangezogen werden.
13.1 Der Kunde gestattet Divinely während und nach Ende des Vertrags Referenz-Werbung in angemessener Weise. Divinely ist in diesem Zusammenhang zur beschränkten Nutzung der Urheber-, Namens-, Marken- sowie Kennzeichenrechte des Kunden berechtigt und der Kunden räumt Divinely hiermit entsprechende Rechte ein.
13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Köln, Deutschland sofern beide Parteien Kaufleute sind.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Bis zu dieser Ersetzung gelten anstelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2021